Steuern
Abgabewesen / Steuern
Eine wichtige Aufgabe des Fachbereichs Finanzen ist auch die Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Übernachtungssteuer
- Vergnügungssteuer
Zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben erfolgt außerdem durch die Beteiligung der Kommunen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie durch die nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) vorgesehenen Schlüsselzuweisungen und weitere Zuweisung des Landes.
Öffnungszeiten:
| Montag | 8 - 12 Uhr | |
| Dienstag | 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr |
| Mittwoch | 8 - 12 Uhr | |
| Donnerstag | 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr |
| Freitag | 8 - 12 Uhr |









