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Steuern

Abgabewesen / Steuern

 

Eine wichtige Aufgabe des Fachbereichs Finanzen ist auch die Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern

  •          Gewerbesteuer
  •          Grundsteuer
  •          Hundesteuer
  •          Übernachtungssteuer
  •          Vergnügungssteuer

 

Zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben erfolgt außerdem durch die Beteiligung der Kommunen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie durch die nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG)  vorgesehenen Schlüsselzuweisungen und weitere Zuweisung des Landes.

 

Öffnungszeiten: 
Montag 8 - 12 Uhr  
Dienstag 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr
Mittwoch 8 - 12 Uhr  
Donnerstag 8 - 12 Uhr 14 - 18 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr  
 
 
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Quelle: Land Baden-Württemberg