Sobald Sie ein Übernachtungsangebot inserieren – egal über welches Medium, ist die Eröffnung eines Beherbergungsbetriebs bei der Stadt Offenburg anzuzeigen. Die Anzeige muss vor dem ersten Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses sein. Die Anzeige erfolgt über einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck.
Nach der Anzeige eines Beherbergungsbetriebes erhält der Beherbergungsbetrieb vom – Fachbereich Finanzen– ein individuelles Buchungszeichen. Dieses Buchungszeichen benötigen Sie zur Identifizierung bei sämtlichen Kontaktaufnahmen mit dem – Fachbereich Finanzen–.
Wer innerhalb des Stadtgebiets von Offenburg eines Beherbergungsbetriebs betreibt, ist verpflichtet, von den bei ihm beherbergten Personen die Übernachtungssteuer zum Entstehungszeitpunkt einzuziehen. Darüber hinaus muss die eingenommene Übernachtungssteuer der Stadt Offenburg – Fachbereich Finanzen
– angemeldet und entrichtet werden.









